FAQ

Eure Fragen und unsere Antworten

Wir haben uns hingesetzt und alle wichtigen Fragen, die uns Kunden in der Vergangenheit häufiger gestellt haben, niedergeschrieben sodass Sie vor, während oder nach ihrem Auftrag hier alles nachlesen können. Natürlich stehen wir dennoch jederzeit für Sie zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben die hier nicht beantwortet werden.

Top-Themen

Die häufigsten Fragen im Überblick

Wer sind wir?

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkt Transport und Personaldienstleistungen mit 12 Standorten in Deutschland. Unsere Studentenhelfer sind ein Mix aus festangestellten Fachkräften und studentischen Mitarbeitern, welche eine handwerkliche Begabung aufweisen. Hierdurch können wir nicht nur Qualität liefern, sondern auch sehr flexibel und kostengünstig unsere Leistungen anbieten. Ob kurzfristige oder langfristige Einsätze.

Wer sind unsere Mitarbeiter?

Wir beschäftigen Studenten, die ihr Studium und ihr Leben mit ihrem Nebenjob bei uns finanzieren aber wir haben auch festangestellte Fachkräfte in unseren Reihen. Diese führen als Teamleiter die Studenten an und sorgen mit ihrer Erfahrung und ihren Ausbildungen für die Qualität bei uns.

Was passiert nach der Auftragsbestätigung bis zum Umzug?

Nach der Auftragsbestätigung erhalten Sie zumeist eine Abschlagszahlung. Parallel organisiert unsere Disponentin alles für ihren Auftrag. Der Transporter wird reserviert, das Equipment überprüft und die Mitarbeiter für ihren Auftrag gebrieft. Es kann vorkommen, dass unsere Disponentin sich nochmals kurz vor dem Auftrag bei Ihnen meldet und Details mit Ihnen abspricht.

Sind wir eine Vermittlung?

Nein! Wir sind keine Vermittlung und waren auch nie eine. Unsere Mitarbeiter sind bei uns seit Gründung immer angestellt gewesen und werden dies auch weiterhin immer sein. Ihr Vorteil? Unsere Mitarbeiter sind versichert und somit sind auch deren Handlungen versichert, im Falle von Schäden bspw. greift somit unsere Versicherung.

Sind meine Sachen bei einem Auftrag versichert?

Studentenhelfer Umzüge hat selbstverständlich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus haben wir eine Transportgüterversicherung abgeschlossen, um auch ihre Güter während des Transports zu versichern. Wenn ein Gut von Ihnen jedoch einen Wert über 1.500 € hat müssen Sie uns dies im Vorfeld des Auftrages mitteilen und dieses entsprechend gesondert absichern. Ansonsten greift hier kein Versicherungsschutz, näheres können Sie aus unseren AGB's entnehmen.

Können Sie ihren Umzug oder Auftrag von der Steuer absetzen?

Ja, das können Sie! Wenn es ein Umzug aus beruflichen Gründen ist, kann dieser als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Ziehen Sie Privat um, so können Sie bis zu 4000,00 € als haushaltsnahe Dienstleistung von Ihrer Steuer abziehen. Zu den sonstigen Umzugskosten zählen: Renovierung der alten Wohnung, Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer Ändern von Vorhängen fachgerechtes Anbringen von Lampen Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten Umschreiben des Personalausweises Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung Ummelden des Pkw und die Änderung des Telefonanschlusses Sie bekommen von uns eine Rechnung, welche Sie per Überweisung bezahlen müssen und somit können Sie ihren Auftrag von der Steuer absetzen.

Dürfen Sie während der Coronakrise umziehen?

Grundsätzlich sind Umzüge während der Coronakrise innerhalb von Deutschland nicht verboten. Voraussetzung ist, dass keine der umziehenden Personen unter Quarantäne steht. Sobald bei einem Mitglied des Haushalts Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 besteht, kann der Umzug nicht stattfinden. Wir schützen Sie und unsere Mitarbeiter natürlich in dem wir mit Mundschutz und Handschuhen so gut es geht arbeiten.

FAQ nach Kategorien

Alle Fragen auf einen Blick

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Wie viele Umzugskartons soll ich bestellen?

Hier gibt es zwei Modelle wie man die benötigte Anzahl ermitteln kann nach unserer Erfahrung: Variante 1: 1-Personenhaushalt: In der Regel benötigt man etwa 20-30 Umzugskartons für einen normalen Single-Haushalt. (1 bis 2 Zimmer-Wohnung). Mehr-Personen-Haushalt: Je Person kann man 20-25 Umzugskartons rechnen. Bei einem 2-Personenhaushalt tendiert die Anzahl pro Person eher Richtung 25. Um so mehr Personen in einem Haushalt leben, desto mehr tendiert die Anzahl eher gegen 20 Kartons pro Person. Variante 2: Die zweite, wenn auch nicht ganz so präzise Regel zur Berechnung der Anzahl an Umzugskartons lautet: je Quadratmeter Wohnfläche einen Umzugskarton.  Hat die Wohnung als etwa 100 qm, so benötigt man ungefähr 100 Kartons.

Wie sollten Sie Gläser, Geschirr, Bücher und Kleidung richtig verpacken?

Wie verpacke ich Gläser, Geschirr, Bücher und Kleidung richtig? Bücher: Stellen Sie Bücher Rücken an Rücken. So können sie nicht ineinander rutschen und kaputt gehen. Praktisch: Es gibt spezielle Umzugskartons für Bücher. Sie sind besonders stabil und kleiner als andere Kartons - Fragen Sie einfach bei uns nach! Textilien/Kleidung: Für Anzüge, Kleider und andere empfindliche Garderobe besorgen Sie am besten Kleiderboxen. Handtücher oder kleine Wäschestücke lassen sich gut als Polstermaterial nutzen. Lebensmittel: Grundsätzlich können Sie froh sein über alles, was Sie nicht transportieren müssen. Verzehren Sie also vorab so viele Lebensmittel wie möglich. Bleiben trotzdem offene Packungen, sollten Sie diese für den Umzug sorgfältig mit Klebeband verschließen. Geschirr/Gläser: Wie nun am besten Geschirr, Kochgeschirr und Gläser einpacken für den Umzug? Klare Antwort: am besten einzeln in Seiden- oder Packpapier. Erst dann verstauen Sie sie im Umzugskarton. Bei Zerbrechlichem besonders wichtig: Füllen Sie entstehende Hohlräume mit weichen, schützenden Materialien aus. Ob geknülltes Seidenpapier, Luftpolsterfolie, Handtücher oder kleine Wäschestücke: Machen Sie anschließend einen vorsichtigen Rütteltest. So stellen Sie fest, ob etwas verrutschen kann.

Wie sind private Umzugshelfer bei Schäden versichert?

Private Umzugshelfer haften nur bei einer zusätzlichen Versicherung Wenn Ihnen Freunde beim Umzug helfen, gilt in Haftungsfragen folgendes: Unbezahlte Umzugshilfe ist ein Freundschaftsdienst, es wird von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung ausgegangen. Um private Umzugshelfer bei Schäden belangen zu können, müssen Sie einen Vertrag aufsetzen, der den Helfer zur Haftung verpflichtet. Der Helfer kann dann einen Zusatz in seine Haftplichtversicherung einfügen lassen, so dass die Kosten für Schäden beim Umzug übernommen werden. Wenn Sie Umzugshelfer über eine Jobbörse engagieren, klären Sie im Vorfeld ob die Helfer eine Versicherung für Schäden beim Umzug abgeschlossen haben und lassen Sie sich diese zeigen.

Wie schwer dürfen Umzugskartons sein?

Beim Gewicht der gepackten Umzugskartons passieren die meisten Fehler. Die wichtige Faustregel klingt zunächst ganz einfach: Packen Sie nicht zu schwer! Kisten für den Umzug packen heißt: maßhalten. Was bedeutet das aber konkret in Zahlen? Ihre Umzugskartons sollten auf keinen Fall mehr als 20 Kilogramm wiegen. Besser ist es, Sie halten die 15-Kilo-Grenze ein. Füllen Sie also die Kartons nicht ausschließlich mit schweren Dingen wie Büchern oder Ihrer CD-Sammlung. Achten Sie darauf, dass Sie nach der Hälfte der Kiste mit leichterem Inhalt wie Handtüchern oder Wäsche auffüllen. Nutzen Sie zwischendurch zum Überprüfen des Gewichts eine Personenwaage. Nach einiger Zeit stellt sich Routine ein und Sie packen ganz automatisch mit Optimalgewicht.

Wie bezahle ich meinen Umzug oder Auftrag?

Bei uns ist es üblich, dass Sie vorab eine Anzahlung von 50 % leisten und nach Übersendung der Schlussrechnung den offenen Restbetrag.

Wer sind wir?

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkt Transport und Personaldienstleistungen mit 12 Standorten in Deutschland. Unsere Studentenhelfer sind ein Mix aus festangestellten Fachkräften und studentischen Mitarbeitern, welche eine handwerkliche Begabung aufweisen. Hierdurch können wir nicht nur Qualität liefern, sondern auch sehr flexibel und kostengünstig unsere Leistungen anbieten. Ob kurzfristige oder langfristige Einsätze.

Wer sind unsere Mitarbeiter?

Wir beschäftigen Studenten, die ihr Studium und ihr Leben mit ihrem Nebenjob bei uns finanzieren aber wir haben auch festangestellte Fachkräfte in unseren Reihen. Diese führen als Teamleiter die Studenten an und sorgen mit ihrer Erfahrung und ihren Ausbildungen für die Qualität bei uns.

Wer ist die TEBA Kreditbank?

Aufgrund von häufigen Zahlungsausfällen von Kunden haben wir uns dazu entschlossen Factoring zu betreiben. Das heißt, wir verkaufen unsere Forderungen (Rechnungen) gegen Sie als Kunden an die TEBA Kreditbank weiter. Diese überweist uns unmittelbar den Rechnungsbetrag, auch wenn Sie die Rechnung noch nicht bezahlt haben. Wenn Sie die Rechnung bezahlen, zahlen Sie direkt auf das Konto bei der TEBA Kreditbank ein und somit ist die Forderung, der TEBA gegen Sie erloschen. Gleiches würde passieren, wenn Sie an uns direkt zahlen würden. Was ist ihr Nachteil? Keiner! Für Sie spielt es keine Rolle an wen Sie bezahlen. Die TEBA ist kein Inkasso Unternehmen oder ähnliches.

Welches Umzugsauto dürfen Sie mit ihrem Führerschein fahren?

Ein großes Umzugsauto dürfen Sie nur mit dem Führerschein Klasse 3 fahren. Die Entscheidung für ein Umzugsauto hängt nicht nur vom Umfang des Umzugs ab, sondern auch von Ihrem Führerschein: Mit dem alten Führerschein Klasse 3 dürfen Sie LKW bis 7,5 Tonnen bewegen – der neuere Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von 3,5-Tonnern.

Welchen Service bietet wir Ihnen an?

Die drei Angebote von uns Der Komplettumzug Sie geben den Umzug in Auftrag, den Ein- und Auszugsort und das Datum bekannt, den Rest erledigt die Umzugsfirma. Beim Komfort-, bzw. Komplettumzug verpacken ausgebildete Spediteure alles in Umzugskartons, demontieren die Möbel, beladen, fahren und entladen den Umzugswagen und richten Ihnen Ihre neue Wohnung quasi auch ein. Auf Wunsch kümmert sich die Umzugsfirma sogar um eine Halteverbotszone am Aus- und Einzugsort. Sicherlich ist dies nicht der günstigste Service einer Umzugsfirma – kann sich aber je nach Entfernung und zeitlichem Rahmen lohnen. Und ganz wichtig: Sie sind beim Komfortumzug voll über die Umzugsfirma gegen Schäden versichert. Der Standardumzug Bei den meisten Umzügen kümmert sich der Kunde selbst darum, die Umzugskartons ein- und auszupacken und die Möbel ab- und wieder aufzubauen. Die Umzugsfirma verlädt Kisten und Möbel und transportiert Sie in die neue Wohnung. In Einzelfällen kann die Umzugsfirma auf Wunsch auch bei der Demontage der Möbel helfen oder Ihnen zusätzlich andere Teile des Umzuges abnehmen. Auf Grund der Arbeitsteilung zwischen Ihnen und der Umzugsfirma wird dieser Standardumzug auch oft Teilumzug genannt und ist im Vergleich zum Komplettumzug preiswert aber auch zeitaufwändiger. Die Beiladung Wenn Sie Ihren Umzug komplett selbständig durchführen wollen, nur ein großes sperriges Möbelstück – z.B. ein Aquarium oder ein Klavier – kann nicht von Ihnen selbst transportiert werden, können Sie eine Beiladung bei einer Umzugsfirma buchen. Dabei werden Ihre Einzelteile in Umzugswagen transportiert, die bereits für einen anderen Umzug gebucht wurden, in denen aber noch Platz ist. So ist der Umzugsservice Beiladung nicht nur dementsprechend günstig, sondern auch umweltfreundlich, da Leerfahrten vermieden werden. Unverbindliche Umzug-Angebote für alle drei Servicearten können Sie übrigens bequem online abfragen und vergleichen.

Welche Qualitätskriterien sollten Lagerräume erfüllen?

Wenn Sie sich Lagerräume für ihre Umzugsgüter oder Allgemein anschauen, sollten Sie auf folgende Punkte achten: Sind die angebotenen Lagerräume sauber und trocken? Stockflecken an der Wand sind z.B. ein schlechtes Zeichen. Kann der Lagerraum extra beheizt (im Winter) oder gekühlt (im Sommer) werden? Ist der Raum gut zugänglich? Können Sie mit einem Umzugswagen bis direkt vor die Tür fahren? Anderenfalls könnte das Bestücken des Lagerraumes unnötig aufwändig werden. Gibt es ggf. einen Lastenaufzug und andere Hilfsmittel?

Was passiert nach der Auftragsbestätigung bis zum Umzug?

Nach der Auftragsbestätigung erhalten Sie zumeist eine Abschlagszahlung. Parallel organisiert unsere Disponentin alles für ihren Auftrag. Der Transporter wird reserviert, das Equipment überprüft und die Mitarbeiter für ihren Auftrag gebrieft. Es kann vorkommen, dass unsere Disponentin sich nochmals kurz vor dem Auftrag bei Ihnen meldet und Details mit Ihnen abspricht.

Was passiert mit meiner Anfrage nachdem ich Sie abgesendet habe?

Nach Sie ihre Anfrage absenden bekommt diese sofort ihr persönlicher Umzugsberater. Dieser ermittelt die bereits übersandten Daten und wird Sie für nötige Rückfragen direkt kontaktieren - sei es per Mail oder telefonisch. Insofern Sie sogar die Umzugsgutliste ausgefüllt haben, können wir sogar direkt ein Angebot für ihre Anfrage Ihnen übersenden.

Was machen Sie in Fällen von Schäden?

Im Falle eines Schaden bei ihrem Auftrag notieren Sie bitte dies auf dem Rapportzettel. Machen Sie Bilder welche Sie uns per Mail direkt zusenden. Unsere Mitarbeiter machen ebenso Bilder und werden Intern den Vorfall direkt melden. Damit ihr Schaden über die Versicherung abgewickelt werden kann, verlangt diese vorher- und nachher Bilder des beschädigten Gutes. Des Weiteren die Quittung des Kaufes. Liege diese Informationen bei uns vor können wir den Schaden an die Versicherung weiterleiten.

Was ist in der Anfahrtspauschale enthalten?

In der Anfahrtspauschale ist die An- und Abfahrtszeit unserer Mitarbeiter enthalten. Nicht enthalten sind die Fahrtkosten, wie bspw. Benzin oder Zugtickets.

Was für ein Angebot erhalten Sie eigentlich von uns?

In der Regel erstellen wir, im Gegensatz zur Konkurrenz, stundenbasierte Angebote. Dies machen wir deshalb, weil wir möchten für Sie die kostengünstigste Variante anbieten. Mit diesem Weg zahlen Sie am Ende nur die tatsächlichen abgeleisteten Arbeitsstunden unserer Mitarbeiter und nicht irgendwelche vorkalkulierten "Phantasie"-Zahlen. Daher kann es vorkommen, dass das Angebot von der Schlussrechnung abweicht. Allerdings ist es statistisch gesehen so, dass Sie zu 90 % unter dem veranschlagten Angebot liegen werden und damit günstiger.

Wann greift kein Versicherungsschutz?

Packen Sie Ihre Kartons eigenhändig, sind Sie dafür verantwortlich, dass alles sicher verstaut ist. Wenn etwas innerhalb der Kisten zerbricht, weil es nicht ordnungsgemäß gepackt ist, müssen Sie selbst dafür haften. Auch wenn Sie und ein Mitarbeiter etwas gemeinsam tragen, sind Sie in der Haftung bei Schäden. Deswegen lassen Sie uns für Sie schuften.

Umzug als Hartz-IV-Empfänger: Welche Gründe führen zur Kostenübernahme durch das Arbeitsamt?

Für folgende Posten beim Umzug können Hartz-IV-Empfänger mit einer Kostenerstattung durch das Arbeitsamt rechnen: Kosten für einen Umzugswagen, Kosten für Umzugskartons, Kosten für ein Umzugsunternehmen – vorausgesetzt Sie können den Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht selbstständig durchführen (Nachweis), Kosten für die Verpflegung der privaten Umzugshelfern und Kosten für vertraglich vorgeschrieben Renovierungsarbeiten (Pauschale) Veränderungen im Privatleben und in der Wohnsituation führen zur Kostenübernahme Folgende Gründe für den Umzug eines Hartz-IV-Empfängers werden vom Arbeitsamt für eine Kostenübernahme anerkannt: Scheidung:Auszug des Hartz-IV-Empfängers aus der gemeinsamen Wohnung – Nachweis durch Vorlage der Scheidungspapiere Erkrankung oder dauerhafte Verletzungen, die das Leben in der bisherigen Wohnung unmöglich machen – Nachweis durch ein ärztliches Attest Familienzuwachs und dadurch Mehrbedarf an Wohnraum – Nachweis der bisherigen Wohnungsgröße (Mietvertrag) neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt – Nachweis durch Arbeitsvertrag (freiwillige Leistung der ARGE) Senkung der bisherigen Mietkosten– Nachweis durch bisherigen Mietvertrag des Hartz-IV-Empfängers Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter – Nachweis durch Kündigungsschreiben

Sind wir eine Vermittlung?

Nein! Wir sind keine Vermittlung und waren auch nie eine. Unsere Mitarbeiter sind bei uns seit Gründung immer angestellt gewesen und werden dies auch weiterhin immer sein. Ihr Vorteil? Unsere Mitarbeiter sind versichert und somit sind auch deren Handlungen versichert, im Falle von Schäden bspw. greift somit unsere Versicherung.

Sind meine Sachen bei einem Auftrag versichert?

Studentenhelfer Umzüge hat selbstverständlich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus haben wir eine Transportgüterversicherung abgeschlossen, um auch ihre Güter während des Transports zu versichern. Wenn ein Gut von Ihnen jedoch einen Wert über 1.500 € hat müssen Sie uns dies im Vorfeld des Auftrages mitteilen und dieses entsprechend gesondert absichern. Ansonsten greift hier kein Versicherungsschutz, näheres können Sie aus unseren AGB's entnehmen.

Machen wir Besichtigungen?

Selbstverständlich bieten wir auch Besichtigungen an. Fragen Sie einfach ihren persönlichen Umzugsberater hiernach.

Können Sie ihren Umzug oder Auftrag von der Steuer absetzen?

Ja, das können Sie! Wenn es ein Umzug aus beruflichen Gründen ist, kann dieser als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Ziehen Sie Privat um, so können Sie bis zu 4000,00 € als haushaltsnahe Dienstleistung von Ihrer Steuer abziehen. Zu den sonstigen Umzugskosten zählen: Renovierung der alten Wohnung, Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer Ändern von Vorhängen fachgerechtes Anbringen von Lampen Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten Umschreiben des Personalausweises Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung Ummelden des Pkw und die Änderung des Telefonanschlusses Sie bekommen von uns eine Rechnung, welche Sie per Überweisung bezahlen müssen und somit können Sie ihren Auftrag von der Steuer absetzen.

Historie von Studentenhelfer Umzüge

Das Unternehmen Studentenhelfer Umzüge wurde gegründet am 01.01.2014 in Konstanz durch Richard Lorenz und Florian Reinbold als GbR. Ab dem Jahre 2015 war unser Firmensitz in Singen gelegen. In dieser Zeit wuchs Studentenhelfer Umzüge auf die heutigen 12 Standorte in Deutschland. Die Anzahl an Verwaltungsmitarbeiter stieg auf 5 Mitarbeiter in Vollzeit. Aus vormals nur Studenten, die als Aushilfen bei uns beschäftigt waren, wurden Teamleiter in Festanstellung. Aufgrund des gestiegen Bedarfs an weiteren Mitarbeitern stellten wir auch Fachkräfte ein, die die Qualität weiter steigern sollten, in dem Sie die bereits erfahrenen Studenten weiter anleiten und in Schulungen auch entwickeln. Der Unternehmenssitz wurde zum 01.01.2019 wieder nach Konstanz an die heutige Adresse in der August-Borsig-Straße 9 in Konstanz verlegt. Studentenhelfer Umzüge wurde mehr und mehr zu einem Logistik Unternehmen. Da wir zwischenzeitlich für immer mehr Gewerbepartner regelmäßige Auslieferungen übernahmen und auch die bereits Jahre 2015 erworbene Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung wurde weiter ausgebaut. Am 30.06.2019 trat Richard Lorenz aus der GbR aus und Florian Reinbold führte ab dem 01.07.2019 das Unternehmen als Einzelunternehmen unter der Firmierung Studentenhelfer Umzüge weiter bis zum heutigen Tage.

Für was ist die Umzugsgutliste?

Sie können unsere Umzugsgutliste ausfüllen, damit wir Ihnen schneller und ein genaueres Angebot erstellen können. Nehmen Sie sich also die Zeit, es lohnt sich!

Dürfen Sie während der Coronakrise umziehen?

Grundsätzlich sind Umzüge während der Coronakrise innerhalb von Deutschland nicht verboten. Voraussetzung ist, dass keine der umziehenden Personen unter Quarantäne steht. Sobald bei einem Mitglied des Haushalts Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 besteht, kann der Umzug nicht stattfinden. Wir schützen Sie und unsere Mitarbeiter natürlich in dem wir mit Mundschutz und Handschuhen so gut es geht arbeiten.

Checkliste VOR dem Umzug

Termin für den Umzugstag festlegen Urlaub für den Umzugstag beim Arbeitgeber beantragen Mietvertrag der alten Wohnung kündigen (Frist beachten) Renovierungsmaßnahmen für die neue Wohnung mit dem Vermieter absprechen ggf. Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung durchführen Handwerkertermine vereinbaren (falls notwendig) neue Möbel bestellen (Liefertermine beachten) Platz im Kindergarten oder in der Schule organisieren Einrichtungsplan für die neue Wohnung erstellen Transportwege abmessen (Türen, Fahrstühle, Treppenhaus) Keller, Dachboden, Garage, etc. entrümpeln Sperrmülltermin vereinbaren (falls notwendig) Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post beantragen Telefon- und Internetvertrag ummelden Rundfunkbeitrag ummelden Versicherungen ummelden (Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung, Hausratversicherung, Unfallversicherung, Sonstige) Adressänderung an Freunde, Verwandte, Nachbarn, Vereine, Geschäftspartner,Finanzamt, Kindergeldstelle, Zeitungsabo, etc. mitteilen Heizkostenabrechnung mit dem alten Vermieter absprechen Wohnungsübergabetermine mit neuem und altem Vermieter vereinbaren Ablesetermin für Zählerstände vereinbaren (wenn nicht bei der Wohnungsübergabe möglich) Halteverbotszone für die neue und alte Wohnung beantragen Umzugshilfsmittel besorgen (Umzugskartons, Packdecken, Luftpolsterfolie, Papier für Geschirr, etc.) Umzugskartons packen

Brauchen Sie eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone ist immer dann notwendig, wenn die Parkplatzsituation vor dem Haus es nicht anders zulässt. Wir benötigen eine gewisse Vorlaufzeit für die Beantragung, da die Städte unterschiedlich schnell arbeiten. Daher sind 14 Tage Vorlaufzeit optimal. Sprechen Sie uns frühzeitig an!

Bekommen Hartz-IV-Empfänger die Kosten für einen Umzug mit einer Möbelspedition erstattet?

Kosten für die Möbelspedition werden Hartz-IV-Empfängern unter bestimmten Bedingungen erstattet: Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger aus Gründen umziehen, die von der ARGE anerkannt werden und Sie können den Umzug auf Grund von Krankheit oder Verletzungen nicht selbst durchführen, zahlt Ihnen das Amt die Kosten für eine Möbelspedition. Da das Amt sicher sein will, dass Sie das günstigste Angebot einer Möbelspedition in Anspruch nehmen, müssen Sie im Vorfeld drei Kostenvoranschläge einreichen.